BAFA-Beratung

Beratung zu Digitalisierung und Prozessen kann förderfähig sein.

Als BAFA-registrierte Beratung begleiten wir Vorhaben zu Digitalisierung, Prozessen und Automatisierung. Ob eine Förderung in Frage kommt, prüfen wir individuell und sachlich, ohne Fördergarantie.


Worum es geht

Viele Mittelständler wissen, dass ihre Prozesse, ihr Marketing oder ihre Systeme Beratung vertragen könnten. Was fehlt, ist selten die Einsicht, sondern das Budget dafür neben dem Tagesgeschäft. Genau hier setzt die BAFA-Förderung an: Sie bezuschusst qualifizierte Unternehmensberatung, etwa zu Marketing-, Digitalisierungs- und Prozessfragen, und senkt damit Ihren Eigenanteil an den Beratungskosten.

Wichtig: Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Software-Lizenzen und reine Umsetzungsleistungen sind nicht förderfähig.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Marketing- und Prozessberatung
  • Digitalisierung und Automatisierung
  • CRM-Strukturen und Datenflüsse
  • Individuelle Prüfung der Förderfähigkeit
Rechtlicher Hinweis. Keine pauschale Fördergarantie. Die Bewilligung erfolgt durch das BAFA bzw. die zuständige Leitstelle. Angaben zur Förderfähigkeit sind unverbindlich und werden im Erstgespräch individuell geprüft. Registrierung gültig bis Ende 2026.

Orientierung

Ist eine Prüfung sinnvoll?

Eine erste Orientierung, keine Zusage. Über die Förderfähigkeit entscheidet allein das BAFA im Einzelfall.

Der Ablauf

Von der Vorprüfung bis zur Auszahlung

Die größte Sorge bei Förderprogrammen ist der Papierkram. Deshalb ist der Ablauf bei uns klar geregelt, inklusive der Frage, wer sich um welche Formalitäten kümmert.

  1. 01 · Unverbindliche Vorprüfung

    Wir schauen gemeinsam auf Unternehmen, Vorhaben und Beratungsgegenstand und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob ein Antrag sinnvoll ist. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

  2. 02 · Antragstellung

    Wir bereiten die notwendigen Unterlagen mit Ihnen vor und begleiten die Antragstellung. Welche Nachweise konkret nötig sind, klären wir in der Vorprüfung.

  3. 03 · Bewilligung abwarten

    Über den Antrag entscheidet das BAFA bzw. die zuständige Leitstelle. Wichtig für die Planung: Die geförderte Beratung startet erst nach diesem Schritt, nicht vorher.

  4. 04 · Beratung und Bericht

    Die eigentliche Beratungsleistung findet statt und wird in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert, wie es das Programm verlangt.

  5. 05 · Nachweis und Auszahlung

    Nach Abschluss werden die Verwendungsnachweise eingereicht. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Auch hier unterstützen wir bei den Unterlagen.

Leistungsinhalt

Was Sie am Ende in der Hand haben

Strukturierte Analyse

Eine saubere Aufnahme Ihrer Ausgangslage: Prozesse, Systeme, Kundengewinnung, je nach Beratungsgegenstand.

Schriftlicher Beratungsbericht

Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Der Bericht ist zugleich Bestandteil des Fördernachweises.

Priorisierter Fahrplan

Konkrete, umsetzbare nächste Schritte in sinnvoller Reihenfolge, damit aus der Beratung keine Schublade wird.

Ehrlich gesagt

Vier Missverständnisse, die wir häufig hören

„Die Förderung zahlt meine Software."

Nein. Gefördert wird die Beratungsleistung. Software-Lizenzen und reine Umsetzungsarbeit sind nicht förderfähig und werden bei uns sauber getrennt angeboten.

„Ich lege einfach los, der Antrag kommt später."

Die Reihenfolge entscheidet. Eine bereits begonnene Beratung kann die Förderfähigkeit kosten. Deshalb steht die Vorprüfung immer am Anfang.

„Registriert heißt garantiert gefördert."

Nein. Die Registrierung ist Voraussetzung auf Beraterseite. Über jeden einzelnen Antrag entscheidet das BAFA bzw. die Leitstelle im Einzelfall.

„Der Zuschuss kommt sofort."

Ausgezahlt wird nach Abschluss und Nachweis der Beratung. Die Beratungskosten werden also zunächst verauslagt. Das gehört zur ehrlichen Planung dazu.

Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählt. Ob Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllen und mit welchen Konditionen Sie konkret rechnen können, klären wir verbindlich in der Vorprüfung, direkt anhand der aktuellen Programmbedingungen.

Häufige Fragen

BAFA im Überblick

Was ist förderfähig, und was nicht?
Förderfähig ist die Beratungsleistung zu Themen wie Digitalisierung, Prozessen, CRM-Strukturen und Automatisierung. Nicht förderfähig sind Software-Lizenzen und reine Umsetzungsleistungen.
Gibt es eine Fördergarantie?
Nein. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet das BAFA bzw. die zuständige Leitstelle. Wir prüfen die Voraussetzungen individuell, ohne Garantie.
Wie läuft das Ganze zeitlich ab?
Vorprüfung, Antrag, Bewilligung, Beratung, Nachweis, Auszahlung, in dieser Reihenfolge. Die geförderte Beratung beginnt erst nach der Bewilligung. Den realistischen Zeitrahmen für Ihr Vorhaben besprechen wir in der Vorprüfung.
Was bekomme ich am Ende konkret?
Eine strukturierte Analyse, einen schriftlichen Beratungsbericht und einen priorisierten Umsetzungsfahrplan. Die Umsetzung selbst ist nicht Teil der geförderten Beratung und kann separat beauftragt werden.
Bis wann ist die Registrierung gültig?
Die BAFA-Registrierung der Beratung ist bis Ende 2026 gültig. Details klären wir im Erstgespräch.
Förderfähigkeit prüfen

Vorprüfung

Finden Sie heraus, ob sich ein Antrag für Sie lohnt

Ein paar kurze Fragen zu Unternehmen und Vorhaben. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit, ohne Garantieversprechen und ohne Verpflichtung.

Erstgespräch anfragen