Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft, Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen Yassine Azza, 100&10 Consulting, Max-Planck-Straße 4, 50858 Köln (nachfolgend „100and10") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt im Vertragsschlussprozess seine Unternehmereigenschaft.
(2) Die AGB werden vor Vertragsschluss bereitgestellt; AGB-Version, Zeitpunkt und Zustimmung werden gespeichert. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit 100and10 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat; ihrer Geltung wird andernfalls widersprochen.
(3) Rangfolge bei Widersprüchen: (a) individuelle Vereinbarung, (b) ein etwaiger Auftragsverarbeitungsvertrag für Datenschutzfragen, (c) Angebot/Leistungsbeschreibung, (d) diese AGB. Individuelle Abreden haben nach § 305b BGB Vorrang. Bereits geschlossene Verträge werden nicht rückwirkend einseitig geändert.
(4) Ein Vertrag kommt durch Signatur oder eindeutige Erklärung in Textform zustande. Ein mündlicher Vertragsschluss wird nicht davon abhängig gemacht, dass ein Gespräch aufgezeichnet wird.
§ 2 Leistungsarten
Die Einordnung richtet sich nach der konkret beauftragten Leistung:
- Dienst- und Beratungsleistungen (z. B. laufende Kampagnensteuerung, Strategie, Coaching): geschuldet ist eine fachgerechte Tätigkeit, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
- Werkleistungen (z. B. eine bestimmte Website/Landingpage, ein Creative-Paket, ein Tracking-Setup, ein Softwaremodul): geschuldet ist das konkret vereinbarte, abnahmefähige Ergebnis.
- Wiederkehrende Retainer-/Betriebsleistungen: nach vereinbartem Umfang je Zeitraum.
- Leistungen Dritter, Lizenzen, Werbebudgets: gesondert; nicht Teil der Vergütung von 100and10.
Der pauschale Ausschluss eines wirtschaftlichen Erfolgs bei Dienstleistungen schließt Mängelrechte an einer ausdrücklich als Werk geschuldeten Leistung nicht aus.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen (Change Requests)
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot und Leistungsbeschreibung; nicht beauftragte Leistungen sind nicht enthalten. Anzahl der Feedback-/Korrekturschleifen nach Angebot.
(2) Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als Change Request behandelt. Vor Umsetzung werden Auswirkungen auf Preis, Zeitplan und Abhängigkeiten abgestimmt. Eine stillschweigende kostenlose Erweiterung des Umfangs erfolgt nicht.
(3) 100and10 darf qualifizierte Mitarbeiter und Unterauftragnehmer unter Wahrung von Datenschutz und Vertraulichkeit einsetzen; ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher Zusage.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt insbesondere rechtzeitig bereit: richtige und vollständige Informationen; erforderliche Zugänge (sicher); Ansprechpartner/Entscheider; fachliche und rechtliche Prüfung von Inhalten, Angeboten, Preisen und Claims; die Rechte an bereitgestelltem Material (Marken, Bilder, Musik, Videos, Texte, Daten); fristgerechte Freigaben; ausreichendes Werbe- und Drittanbieterbudget; Einhaltung der Plattform- und Werberegeln; Einwilligungen/Rechtsgrundlagen für übermittelte Lead-, Kunden- und Zielgruppendaten; vorherige Kennzeichnung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; eigene Backups. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen; nachweisbare Mehraufwände aus reservierten, nicht anderweitig nutzbaren Kapazitäten können nach vorheriger transparenter Regelung berechnet werden (keine unangemessene Pauschale).
§ 5 Freigaben und Abnahme
Für abnahmefähige Werkleistungen gilt: Übergabe zur Prüfung; angemessene, im Angebot konkretisierbare Prüffrist; dokumentierte Mängelmeldung; Recht zur Nacherfüllung. Bei vertragsgemäßer Leistung erfolgt die Abnahme; eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 640 BGB) nach Fertigstellung, angemessener Frist und ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen ein. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Für laufende Dienstleistungen findet keine Werkabnahme statt.
§ 6 Plattform-, Kampagnen- und Marktrisiken
100and10 sagt keinen ROAS, Umsatz, Gewinn, Leadpreis, kein Leadvolumen, Ranking, keine Reichweite, keinen Kontobestand und keinen Förderbescheid zu. Ergebnisse hängen u. a. von Angebot, Markt, Budget, Wettbewerb, Saison, Website, Vertrieb, Trackingqualität, Plattformalgorithmen und Kundenmitwirkung ab. Meta, Google, Shopify, Zahlungsanbieter und andere Plattformen handeln eigenständig; für von 100and10 nicht schuldhaft verursachte Sperrungen, Ablehnungen, Ausfälle oder Änderungen sowie für nach Freigabe vom Kunden/Dritten vorgenommene Änderungen besteht keine Haftung. Eine vollständige Messgleichheit zwischen Werbeplattform, Browser, Shop, CRM und Analytics wird nicht garantiert. Erkennbare wesentliche Risiken werden rechtzeitig mitgeteilt.
§ 7 BAFA-bezogene Beratung
Soweit BAFA-Leistungen beauftragt sind, besteht keine Garantie der Förderfähigkeit, Bewilligung oder Auszahlung; die Entscheidung trifft allein das BAFA bzw. die zuständige Leitstelle. Der Kunde verantwortet richtige, vollständige und fristgerechte Angaben und Unterlagen; Beginn, Rechnung, Zahlungs- und Verwendungsnachweise sowie der Beratungsbericht richten sich nach den jeweils aktuellen Förderbedingungen. Änderungen der Richtlinie/Verwaltungspraxis liegen außerhalb des Einflusses von 100and10. Die Vergütung ist für die Beratungsleistung geschuldet und nicht automatisch vom Fördererfolg abhängig, sofern kein wirksames Erfolgshonorar vereinbart ist. Es wird keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht, soweit nicht durch entsprechend befugte Berufsträger.
§ 8 Webentwicklung, Software, CRM, ERP und KI
Unterstützte Browser/Geräte/Umgebungen nach Leistungsbeschreibung; Abhängigkeit von APIs, Open-Source-Komponenten und Drittlizenzen. Übergabe von Quellcode/editierbaren Dateien und Dokumentation nur im vereinbarten Umfang; Hosting, Wartung, Monitoring, Backups und Sicherheitsupdates nur, wenn beauftragt. Nachträgliche Änderungen durch Kunden/Dritte können Gewährleistung und Support für betroffene Komponenten ausschließen, soweit kausal. Keine absolute Sicherheits-, Fehlerfreiheits- oder Verfügbarkeitsgarantie. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein und bedürfen menschlicher Prüfung; vertrauliche oder personenbezogene Daten werden nicht in nicht freigegebenen KI-Diensten verarbeitet; Kundendaten werden ohne gesonderte Rechtsgrundlage/Vereinbarung nicht zum Training von Modellen genutzt.
§ 9 Preise, Fremdkosten, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die Angebotspreise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Setup-/Projekt-/Retainervergütung nach Angebot; laufende Retainer grundsätzlich im Voraus, soweit im Angebot festgelegt. Werbebudgets, Creator, Medien, Software, Lizenzen, Reisekosten und sonstige Fremdkosten nur nach Angebot bzw. vorheriger Freigabe; Werbebudget wird möglichst direkt vom Kunden an die Plattform gezahlt. Eine Vorfinanzierungspflicht von 100and10 besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.
(2) Rechnungen sind 14 Tage ab Zugang ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Folgen: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB); die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Der Ersatz weiteren nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt unberührt (keine doppelte Erstattung).
(3) Nach Fälligkeit, Verzug, Warnung und kurzer angemessener Abhilfefrist darf 100and10 Leistungen zumutbar aussetzen. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in sachlich zulässigem Umfang. Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Vergütungsfolgen
(1) Projekt-/Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot; eine automatische Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot klar und hervorgehoben wirksam vereinbart ist. Kündigungen bedürfen der Textform und werden mit ihrem nachweisbaren Zugang wirksam, nicht erst mit einer Bestätigung durch 100and10.
(2) Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen; soweit gesetzlich erforderlich und zumutbar nach vorheriger Abmahnung bzw. angemessener Abhilfefrist. Wichtige Gründe sind insbesondere erheblicher Zahlungsverzug, dauerhafte Mitwirkungsverweigerung, rechtswidrige Inhalte, Sicherheitsrisiken oder unzumutbares Verhalten (jeweils verhältnismäßig).
(3) Die Vergütungsfolgen einer Beendigung richten sich nach dem tatsächlich einschlägigen Vertragstyp (insbes. §§ 627, 648, 648a BGB). Eine pauschale Forderung der gesamten Restlaufzeit als „Schadensersatz" erfolgt nicht. Berücksichtigt werden bereits erbrachte Leistungen, verbindlich reservierte und nicht anderweitig nutzbare Kapazitäten (soweit nachweisbar), ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger oder böswillig unterlassener Erwerb; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bei zulässigen Pauschalen vorbehalten. Nach Vertragsende erfolgen Abwicklung, Datenexport, Herausgabe und Löschung nach Vereinbarung und gesetzlichen Vorgaben.
§ 11 Nutzungsrechte und Eigentum
Rechte an den vertragsgemäßen Endergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung der zugehörigen Vergütung im nach Vertragszweck und Angebot vereinbarten Umfang eingeräumt. Vorbestehende Methoden, Templates, Bibliotheken, Prozesse, Know-how und Tools verbleiben bei 100and10; Dritt- und Open-Source-Lizenzen gehen vor. Rohdaten, offene Projekt- und Source-Dateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übergeben. 100and10 darf allgemeines Know-how und nicht vertrauliche Methoden weiterverwenden. Eine Veröffentlichung von Kundenname, Logo, Case Study oder Kennzahlen erfolgt nur nach dokumentierter Freigabe.
§ 12 Rechte Dritter und Freistellung
Der Kunde gewährleistet für von ihm bereitgestellte oder verbindlich freigegebene Inhalte und Daten das Vorliegen der erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen. Eine Freistellung ist auf vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzungen begrenzt, setzt unverzügliche Information über Ansprüche voraus, ermöglicht 100and10 angemessene Mitwirkung und Kontrolle der Rechtsverteidigung, gestattet keine Anerkenntnisse/Vergleiche ohne Abstimmung und nimmt eigene Pflichtverletzungen von 100and10 aus.
§ 13 Haftung
(1) 100and10 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 100and10 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Soweit zulässig, ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit je Schadensfall betragsmäßig auf die in den letzten zwölf Monaten für den betroffenen Auftrag an 100and10 gezahlte Nettovergütung begrenzt. Für Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt, soweit der Kunde zur Sicherung verpflichtet und der Schaden dadurch vermeidbar war.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 100and10, soweit rechtlich zulässig.
§ 14 Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit, Aufzeichnungen
Beide Parteien wahren Vertraulichkeit (Need-to-know) unter Beachtung gesetzlicher Offenlegungspflichten und treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Soweit 100and10 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) mit Weisungsprozess und klarer Rollenzuordnung geschlossen; relevante Datenschutz-/Sicherheitsvorfälle werden gemeldet. Nach Vertragsende erfolgt Rückgabe oder Löschung unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrung. Eine pauschale Freistellung für jeden Datenschutzverstoß unabhängig vom Verschulden besteht nicht. Aufzeichnungen von Strategie- oder Verkaufsgesprächen erfolgen nur nach vorheriger, ausdrücklicher und dokumentierter Zustimmung aller Teilnehmer (§ 201 StGB); eine bloße AGB-Klausel oder Widerspruchsmöglichkeit genügt nicht.
§ 15 Höhere Gewalt und Drittanbieter
Bei Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle (u. a. Ausfälle von Plattformen, Rechenzentren, Netzen oder APIs, soweit nicht von 100and10 zu vertreten) werden die betroffenen Pflichten für die Dauer der Störung ausgesetzt; es bestehen Informations- und Schadensminderungspflichten. Fristen verschieben sich angemessen; bei länger andauernder erheblicher Störung besteht ein Kündigungsrecht. Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Fremdkosten bleiben zu vergüten.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und, soweit zulässig, kollisionsrechtlicher Verweisungen. Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder ein sonst gesetzlich zulässiger Fall vorliegt (§ 38 ZPO). Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Abreden bleiben unberührt (§ 305b BGB). Eine automatische Ersetzung unwirksamer Bestimmungen zulasten des Kunden findet nicht statt; bei Teilunwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen. Vertraulichkeits-, Zahlungs-, Rechte- und Datenschutzpflichten gelten nach Vertragsende fort.
Stand: August 2026 · ausschließlich B2B